KAUFPROZESSE

Finanzierung und notarielle

Beurkundung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist manchmal sehr kompliziert und mühsam, sich durch die Banken zu kämpfen, um die geeignetste Finanzierung zu suchen. Dies kostet viel Zeit und Nerven und bei den ganzen Zahlen weiß man am Ende nicht wirklich: "Was wird mich das kosten? Und wie lange?"

 

Mit dem PRINX-Service bieten wir Ihnen eine rundum Betreuung an. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Auswahl der Objekte, sondern auch durch den ganzen Finanzierungsprozess bis hin zum Notar. Wir sind Ihr Partner. Ob Sie nun die Finanzierung über Ihre Hausbank realisieren möchten, oder mit einer unserer Partneragenturen, das entscheiden Sie.

Sobald die Finanzierung zugesagt wurde, wird mit einem Notar ein Beurkundungstermin festgelegt, bei dem der Kaufvertrag unterschrieben wird. 14 Tage vor diesem Termin erhalten Sie vom Notar einen Kaufvertragsentwurf der gewünschten Immobilie, um sich diesen in Ruhe durchzulesen und eventuelle Fragen vorab zu klären.

 

Beachten Sie, dass der Beurkundungstermin beim Notar (dieser ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet),  einem strikt geregelten Ablauf folgt:

 

•  Der Kaufvertrag wird vom Notar vorgelesen

•  Offene Fragen werden vor Ort geklärt

•  Unterschrift des Kaufvertrages durch
    Käufer, Verkäufer und Notar

Auflassungsvormerkung

 

Der Notar handelt zum Schutz des Käufers. Es unterliegt seiner Hauptverantwortung, die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch zu beantragen. Das bedeutet, Sie als Käufer werden bis zum endgültigen Abschluss als Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt, um den mehrfachen Verkauf einer Immobilie zu verhindern. Ist der Eintrag in das Grundbuch erfolgt und vom Notar schriftlich bestätigt, wird der Kaufpreis vom Notar fällig gestellt und vom Käufer bzw. der finanzierenden Bank innerhalb der vorher vereinbarten Frist überwiesen. Mit dem Erhalt des Kaufpreises an den Verkäufer übernimmt der Käufer die Immobilie zu seinem Nutzen und damit auch alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers und die Eigentumsumschreibung vom Notar folgt ab diesem Zeitpunkt und wird beantragt. Jedoch kann der endgültige Grundbucheintrag einige Monate dauern.

Die einzelnen Schritte kurz:

 

•  Auflassungsvormerkung in das Grundbuch wird beantragt

•  Auflassungsvormerkung wird schriftlich bekanntgegeben

•  Kaufpreis wird fällig gestellt

•  Kaufpreis wird innerhalb vereinbarter Frist überwiesen

•  Immobilie wird zur Eigennutzung vom neuen Eigentümer übernommen

•  Eigentumsumschreibung wird vom Notar beantragt

•  Grundbucheintrag des neuen Eigentümers

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Die einzelnen Schritte kurz:

 

•  Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
   wird beantragt

•  Auflassungsvormerkung wird schriftlich
   bekannt gegeben

•  Kaufpreis wird fällig gestellt

•  Kaufpreis wird innerhalb vereinbarter Frist
   überwiesen

•  Immobilie wird zur Eigennutzung vom
   neuen Eigentümer übernommen

•  Eigentumsumschreibung wird vom Notar
   beantragt

•  Grundbucheintrag des neuen Eigentümers